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ERFORDERNIS EINES TESTS AUF AKTIVE INFEKTIONEN MIT COVID-19 BEI REISENDEN AUS HOCHRISIKOLÄNDERN MIT SPANIEN ALS ZIELLAND

 

 

Ab dem 23. November 2020 müssen sich alle Personen, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien reisen, vor der Einreise einer Gesundheitskontrolle unterziehen. Diese Kontrollen können die Temperaturmessung, eine dokumentarische und eine visuelle Kontrolle des allgemeinen Zustands der Passagiere* umfassen (siehe Ausnahmen für Reisende mit Unterkunft auf den Kanarischen Inseln). Wenn Sie in Bezug auf SARS-CoV-2 aus einem Hochrisikoland/-gebiet kommen, müssen Sie außerdem ein Zertifikat mit einem NEGATIVEN PCR-Testergebnis (COVID-19 RT-PCR) vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Die Liste der Länder oder Risikogebiete wird alle zwei Wochen auf der Website von Spain Travel Health -SpTH www.spth.gob.es aktualisiert.

 

Jede Änderung in den betroffenen Gebieten tritt 7 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Die Gesundheitskontrolle vor der Einreise besteht aus den folgenden Schritten und wird im ersten spanischen Hafen oder Flughafen durchgeführt, an dem der Passagier ankommt, wenn dieser sein endgültiges Reiseziel ist:

 

1.      Temperaturmessung: Sie wird mit berührungslosen Thermometern oder Thermografiekameras durchgeführt. Wenn Passagiere im Rahmen einer internationalen Reise in einen spanischen Hafen kommen, messen die Seefahrtunternehmen unter Aufsicht des Gesundheitspersonals der Kontrollstellen an den Grenzen ihre Temperatur vor der Ankunft.

 

Ebenso müssen sich Passagiere einem Diagnosetest unterziehen, die nach der Durchführung der Temperaturkontrolle, Sichtkontrolle oder dokumentarischen Kontrolle im Verdacht stehen, COVID-19 zu haben. Alternativ kann von den Passagieren verlangt werden, dass sie innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Ankunft einen COVID-19 RT-PCR-Test durchführen, dessen Ergebnis dem Auslandsgesundheitsdienst auf dem zu diesem Zweck angegebenen Weg mitgeteilt werden muss.

 

2.      Dokumentarische Kontrolle: Alle Passagiere, die von einem Flughafen oder Hafen außerhalb Spaniens kommen, müssen ein Formular der Gesundheitsbehörden ausfüllen, das als "Formulario de Control Sanitario" bezeichnet wird und dessen Inhalt davon abhängt, ob die Reise auf dem Luftweg oder auf dem Seeweg erfolgt. Für den Fall, dass der Passagier mit dem Flugzeug ankommt, muss er dieses Formular über die Website https://www.spth.gob.es/ ausfüllen. oder über die kostenlose Anwendung SPAIN TRAVEL HEALTH-SpTH (verfügbar für Android, iOS).

 

3.    Negative PCR-Akkreditierung für Passagiere aus Ländern und Gebieten mit hohem Risiko: Bei der Ankunft in Spanien, wenn während der dokumentarischen Gesundheitskontrolle die Passagiere, die aus einem Land oder Risikogebiet kommen, die Durchführung einer PCR für SARS- CoV-2 mit negativem Ergebnis, durchgeführt in den 72 Stunden vor der Ankunft, müssen sie sich dem vom externen Gesundheitsdienst eingerichteten Active Infection Diagnostic Test (PDIA) unterziehen. Solange die harmonisierte Anwendung in der Europäischen Union nicht akzeptiert wird, werden andere diagnostische Tests wie Antikörper-Schnelltests, Antigen-Schnelltests oder immunologische Testmethoden (ELISA, CLIA, ECLIA) nicht akzeptiert.

 

Passagiere mit einer Temperatur über 37,5° C und Personen, bei denen nach visueller Kontrolle oder nach Analyse der im Gesundheitskontrollformular enthaltenen Informationen der Verdacht auf COVID-19 oder eine andere übertragbare Krankheiten besteht, müssen im Bedarfsfall und wenn Symptome vorliegen oder enger Kontakt zu COVID-19-Patienten bestand, einer Untersuchung unterzogen werden, die eine Bewertung ihres klinischen und epidemiologischen Status sowie die Durchführung eines Diagnosetests für aktive Infektionen (PDIA) umfasst.

 

Wenn sich nach der Untersuchung der Verdacht bestätigt, dass der Passagier an einer Krankheit leidet, die ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen könnte und er engen Kontakt zu einem COVID-19-Patienten hatte oder wenn nach Durchführung eines Diagnosetests auf SARS-CoV-2 bei Ankunft ein positives Ergebnis vorliegt, werden die in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden der autonomen Gemeinschaften festgelegten Gesundheitswarnprotokolle aktiviert. Zu diesem Zweck kann die Gesundheitsbehörde die Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsbehörden, Beamten oder Institutionen anfordern.

 

Die Kosten für die Diagnosetests, die zum Zeitpunkt der Einreise durchgeführt werden, wenn bei den Gesundheitskontrollen ein Verdacht auf COVID-19 festgestellt wird, werden vom spanischen Staat übernommen.

 

Wenn der Test jedoch aufgrund der Tatsache durchgeführt werden muss, dass ein Testergebnis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben verfügbar ist, bedeutet dies einen Gesetzesverstoß und die Bestimmungen des spanischen Gesundheitsgesetzes 33/2011 vom 4. Oktober, in Bezug auf Verstöße und Sanktionen (Absatz IV) kommen zur Anwendung.
 

INFORMATIONEN ÜBER BEWEGUNGSEINSCHRÄNKUNGEN AM ZIELORT

 

Da die geltenden Bewegungseinschränkungen durch die zuständigen Behörden sich ständig verändern, empfehlen wir, dass Sie sich vor Reiseantritt an das Hotel wenden, falls sich die von den regionalen oder lokalen Behörden getroffenen Maßnahmen ändern.

 

Alle unsere Hotels verfügen über alle aktualisierten und detaillierten Informationen.


KRITERIEN FÜR DIE ANWENDUNG VORÜBERGEHENDE REISEBESCHRÄNKUNGEN VON DRITTLÄNDERN IN DIE EUROPÄISCHE UNION UND MIT SHENGEN VERBUNDENE LÄNDER AUFGRUND DER DURCH COVID 19 VERURSACHTEN GESUNDHEITSKRISE

(Verordnung INT / 552/2021 vom 4. Juni, die die Verordnung INT / 657/2020 vom 17. Juli ändert, die die Kriterien für die Anwendung einer vorübergehenden Beschränkung nicht wesentlicher Reisen aus Drittstaaten in die Europäische Union und Schengen ändert assoziierte Länder aus Gründen der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Gesundheit aufgrund der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise

 

Derzeit verfügt Spanien über eine Liste von Drittländern, deren Einwohner von Reisebeschränkungen nach Spanien ausgenommen sind, sowie eine Reihe von bestimmten Kategorien von Personen, die unabhängig von ihrem Herkunftsort ebenfalls von diesen Beschränkungen ausgenommen sind.

Derzeit wird empfohlen, Personen mit einem vom Gesundheitsministerium zu diesem Zweck anerkannten Impfpass nach Überprüfung durch die Gesundheitsbehörden die Einreise nach Spanien zu ermöglichen.

Daher wird der Einreise verweigert , aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Gesundheit, jedem Staatsangehörigen eines Drittstaats der Europäischen Union, außer der einer der folgenden spezifischen Kategorien angehört:

a) Normale Einwohner der EU, assoziierter Schengen-Staaten, Andorra, Monaco, des Vatikans (Heiliger Stuhl) oder San Marino, die sich in dieses Land begeben und einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

b) Inhaber eines von einem Mitgliedstaat oder assoziierten Schengen-Staat ausgestellten Langzeitvisums, die in dieses Land reisen.

c) Angehörige der Gesundheitsberufe, einschließlich Gesundheitsforscher, und Altenpfleger, die ihre berufliche Tätigkeit aufnehmen oder von ihr zurückkehren.

d) Transportpersonal, Seeleute und Luftfahrtpersonal, das für die Durchführung von Lufttransporttätigkeiten erforderlich ist.

e) Diplomatische, konsularische, internationale Organisationen, Militär, Zivilschutz und Mitglieder humanitärer Organisationen in Ausübung ihrer Funktionen.

f) Studierende, die ihr Studium in den Mitgliedstaaten oder assoziierten Schengen-Staaten durchführen und über eine entsprechende Erlaubnis oder ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt verfügen, sofern sie in das Studienland einreisen und die Einreise während des Studienjahres erfolgt oder die letzten 15 Tage. Wenn das Ziel Spanien ist und die Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tage beträgt, muss nachgewiesen werden, dass das Studium in einem autorisierten Lehrzentrum in Spanien, das im entsprechenden Verwaltungsregister eingetragen ist, im Anschluss an ein Vollzeitstudium in diesem Zeitraum durchgeführt wird Phase und persönlich, und das führt zum Erwerb eines Abschlusses oder einer Studienbescheinigung.

g) Hochqualifizierte Arbeitnehmer, deren Arbeit notwendig ist und nicht verschoben oder aus der Ferne ausgeführt werden kann, einschließlich Teilnehmer an hochrangigen Sportveranstaltungen, die in Spanien stattfinden. Diese Umstände sind dokumentarisch zu begründen.

h) Personen, die aus ordnungsgemäß anerkannten zwingenden familiären Gründen reisen.

i) Personen, die Gründe höherer Gewalt oder Not belegen oder deren Einreise aus humanitären Gründen erlaubt ist.

j) Einwohner von in der Anlage aufgeführten Drittstaaten, sofern sie direkt aus diesen stammen, ausschließlich durch andere in der Liste aufgeführte Länder durchreisen oder nur internationale Transite auf Flughäfen in nicht in der Anlage aufgeführten Ländern durchgeführt haben. 

- Länder : Australien, Israel, Japan, Neuseeland, Ruanda, Singapur, Südkorea, Thailand, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland und China.

- Bei Einwohnern in China, der Sonderverwaltungszone Hongkong und der Sonderverwaltungszone Macau muss die Gegenseitigkeit noch überprüft werden.

k) Personen mit einem Impfpass, den das Gesundheitsministerium zu diesem Zweck nach Prüfung durch die Gesundheitsbehörden anerkennt, sowie Minderjährige, die vom Gesundheitsministerium begleitet werden. Hinweis: Neue Kriterien, die durch diese Bestellung eingeführt wurden.

Auch Drittstaatsangehörigen, auch wenn sie einer der vorherigen Kategorien angehören, die nach Überprüfung durch die Gesundheitsbehörden die Anforderungen an die Gesundheitskontrolle für COVID-19 nicht erfüllen, wird die Einreise aus Gründen der öffentlichen Gesundheit verweigert . vom Gesundheitsministerium eingerichtet (siehe unten).

Wirksamkeit:
ab 00:00 Uhr am 06.07.21 und die Kriterien für die Verweigerung der Einreise an einen Staatsangehörigen eines Drittstaates der EU, der die oben genannten Ausnahmen nicht erfüllt, gelten bis zum 30.06.21 durch die Anordnung der Verordnung INT / 519/2021, vom 27. Mai.

SANITÄRKONTROLLE, DIE BEI DER EINREISE IN SPANIEN DURCHZUFÜHREN WERDEN

Beschluss der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit vom 4. Juni 2021 über die an den Einreisepunkten in Spanien durchzuführenden Gesundheitskontrollen.,

Ab 7./21. Juni werden die Einreisebedingungen für Reisende aus der EU oder Drittstaaten flexibler, die nachweisen müssen:

1. Formular zur Hygienekontrolle. Alle Passagiere, die auf dem Luft- oder Seeweg in Spanien ankommen, einschließlich derjenigen, die auf dem Transitweg in andere Länder kommen, müssen vor der Abreise über die Website www.spth.gob.es oder über die Anwendung Spain Travel Health –SpTH– ( im Folgenden SpTH), verfügbar für Android und iOS.

Die in diesem Formular enthaltenen Informationen sind in Anlage I dieser Resolution enthalten.

Nach dem Ausfüllen des Gesundheitskontrollformulars generiert SpTH einen individualisierten QR-Code, den der Reisende vor dem Einsteigen bei den Transportunternehmen sowie bei den Gesundheitskontrollen am Einreiseort in Spanien vorlegen muss.

2. Hygienekontrollen.Alle Passagiere, die in Spanien als Endziel ankommen, müssen sich bei der Ankunft am ersten Einreiseort einem Gesundheitscheck unterziehen.

Diese Kontrolle umfasst zumindest die Temperaturmessung, eine Dokumentationskontrolle und eine visuelle Kontrolle des Zustands des Passagiers.

In der Regel sind Passagiere, die auf der Durchreise in ein anderes Land in Spanien ankommen, von der Durchführung der Gesundheitskontrolle beim Wechsel des internationalen Transportmittels im selben Hafen- oder Flughafenbereich befreit.

Wenn jedoch der Fluss dieser Passagiere am Flughafen eine Gesundheitskontrolle durchläuft, kann überprüft werden, dass sie über den von SpTH mit dem Namen TRANSIT generierten spezifischen QR für Passagiere im Transit verfügen.

3. Temperaturkontrolle.Passagiere, die in Spanien ankommen, müssen sich einer Temperaturkontrolle unterziehen, die routinemäßig durchgeführt wird, um Reisende mit Fieber zu identifizieren. Die Nachweisgrenze wird bei einer Temperatur gleich oder größer 37,5°C eingestellt.

Die Temperatur muss mit berührungslosen Thermometern oder Wärmebildkameras gemessen werden. Personenbezogene Daten oder von Wärmebildkameras aufgenommene Bilder werden nicht gespeichert und die Privatsphäre des Passagiers muss jederzeit gewährleistet sein.

4. Dokumentarische Kontrolle.Die Dokumentenkontrolle erfolgt gemäß den Angaben der Passagiere als verantwortliche Erklärung im Gesundheitskontrollformular durch SpTH, aus denen gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen abgeleitet werden können und die später beschrieben werden.

RISIKOLÄNDER UND EINREISEVORAUSSETZUNGEN

Bei Einreise aus einem Land oder einer Risikozone hat der Passagier die Informationen und Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung der Einreisebestimmungen von Risikoländern belegen.


 Passagiere aus
Ländern oder Risikogebieten , die aufgrund der Bewertung ihrer epidemiologischen Situation zu jeder Zeit als solche angesehen werden, müssen eine der folgenden Gesundheitsanforderungen bescheinigen:

a. Bescheinigung, dass der Inhaber einen Impfstoff gegen COVID-19 erhalten hat (Impfbescheinigung).

b. Zertifikat, das das Ergebnis eines vom Inhaber durchgeführten Diagnosetests für eine aktive COVID-19-Infektion angibt (diagnostisches Zertifikat). 

c. Bescheinigung, dass der Inhaber von COVID-19 genesen ist (Bescheinigung über Genesung).

Die Liste der Länder oder Risikogebiete sowie die darin enthaltenen Aufnahmekriterien werden auf der Website des spanischen Gesundheitsministeriums veröffentlicht: https://www.mscbs.gob.es/ und auf der SpTH-Website: https: // www.spth.gob.es Generell werden die Listen alle 7 Tage überprüft

.  Impfbescheinigung.  Von den zuständigen Behörden des Herkunftslandes ausgestellte Impfbescheinigungen werden ab 14 Tagen nach dem Datum der Verabreichung der letzten Dosis des vollständigen Impfschemas als gültig anerkannt.

Bei den zugelassenen Impfstoffen handelt es sich um von der Europäischen Arzneimittelagentur zugelassene Impfstoffe oder solche, die das Verfahren zur Notfallanwendung der WHO abgeschlossen haben.

b. Testzertifikat Diagnostische Testzertifikate für eine aktive COVID-19-Infektion mit negativem Ergebnis, die in den 48 Stunden vor der Ankunft in Spanien ausgestellt wurden, werden als gültig akzeptiert:

- Molekulare Nukleinsäure-Amplifikationstests (NAAT), die
verwendet werden, um das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Ribonukleinsäure (RNA) nachzuweisen; 

-  Die
Antigennachweistests, die in der gemeinsamen Liste der Antigen-Schnellnachweistests für COVID-19 enthalten sind, die von der Europäischen Kommission auf der Grundlage der Empfehlung des Rates 2021 / C 24/01 veröffentlicht wurde.

c. Zertifikat über Genesung Von der zuständigen Behörde oder einem medizinischen Dienst ausgestellte Genesungsbescheinigungen werden mindestens 11 Tage nach Abschluss des ersten NAAT-Diagnosetests mit positivem Ergebnis als gültig anerkannt.

Die Gültigkeit des Zertifikats endet 180 Tage nach dem Datum der Probenentnahme.

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